Gesetzliche Anforderungen rund um Transportverpackung & Sicherheit
Transportverpackungen gesetzeskonform einsetzen: Wir beraten zu Anforderungen nach VerpackG & Co. – praxisnah, nachhaltig & branchengerecht.
Rechtskonform handeln – heute und in Zukunft
Wer Verpackungslösungen einsetzt, steht zunehmend in der Verantwortung, Umweltgesetze und Sicherheitsstandards zuverlässig zu erfüllen. Dabei geht es nicht nur um Pflichten nach dem Verpackungsgesetz (VerpackG), sondern auch um die neue europaweit geltende PPWR-Verordnung.
Seit 2025 ersetzt die EU-Verordnung PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) die bisherige Verpackungsrichtlinie. Sie fordert von Herstellern und Verwendern unter anderem, dass Stretchfolien ab dem Jahr 2030 mindestens zu 35 % aus PCR-Rezyklat (Post-Consumer-Recyclingmaterial) bestehen müssen. Damit steigen die Anforderungen an nachhaltige Transportverpackungen – und an deren fachgerechte Auswahl.
Ladungssicherung mit Norm – klar geregelt
Neben der ökologischen Komponente stehen bei Transportverpackungen vor allem Sicherheitsaspekte im Vordergrund. In Deutschland regelt § 22 der Straßenverkehrsordnung (StVO), dass jede Ladung so gesichert werden muss, dass sie auch bei Notbremsungen oder Ausweichmanövern nicht verrutscht oder kippt.
Das betrifft jede einzelne Ladeeinheit – also auch jede mit Stretchfolie gesicherte Palette. Als rechtlich anerkannter Stand der Technik gelten unter anderem die Normen VDI 2700, DIN EN 12195-1, VDI 3968, DIN 55415 und EUMOS 40509.
Mit unserer Unterstützung stellen Sie sicher, dass Ihre Verpackungsprozesse rechtssicher, effizient und prüfbar dokumentierbar bleiben.
Sichern Sie sich klare Vorteile: Wir beraten Sie zu gesetzlichen Anforderungen, PPWR, VerpackG, StVO & Co. – praxisnah und zukunftsorientiert.