EU-Verpackungsverordnung (PPWR)
Neue Anforderungen für Verpackungsfolien & Ladeeinheitensicherung – Wir beraten zur EU-Verpackungsverordnung (PPWR) und begleiten Ihre Umstellung auf zertifizierte PCR-Folien bis 2030
Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR – Packaging and Packaging Waste Regulation, EU 2025/40) wird in den kommenden Jahren tiefgreifende Veränderungen für alle Verpackungsverantwortlichen mit sich bringen. Alle Hersteller, Vertreiber und Verwender von Stretch- und Verpackungsfolien aus Polyethylen (PE) müssen ihre Materialien bis spätestens 2030 an die neuen Recyclingvorgaben anpassen.
Was sollten Sie jetzt in Angriff nehmen, wenn Sie noch keine PCR-Folie von uns einsetzen?
Wenn Sie bisher noch keine PCR-Folie einsetzen, sollten Sie jetzt aktiv werden. So stellen Sie sicher, dass Sie den Anforderungen der EU-Verpackungsverordnung rechtzeitig entsprechen:
Wir beraten Sie vor Ort, prüfen Ihre aktuelle Anwendung und begleiten die Umstellung auf zertifizierte PCR-Folien.
Unsere Experten unterstützen Sie bei der technischen Anpassung Ihrer Stretchanlagen – schnell, sicher und mit Blick auf Effizienz.
Alle erforderlichen Prüfprotokolle und Konformitätsnachweise erhalten Sie von uns – damit Ihre PPWR-Compliance bis zum Stichtag 01.01.2030 lückenlos dokumentiert ist.
Engpässe absehbar – Wer jetzt umstellt, sichert sich Vorteile
Da sich bereits heute abzeichnet, dass die verfügbaren PCR-Granulatmengen in Europa knapp werden, empfehlen wir: Jetzt handeln, bevor Engpässe entstehen.
Im anschließenden PPWR-FAQ beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um Pflichten, Fristen und Handlungsempfehlungen.
PPWR-FAQ – Häufige Fragen zur EU-Verpackungsverordnung 2025/40
Zertifizierte PCR-Materialien – Knappheit vorprogrammiert: sichern Sie sich rechtzeitig Ihre Kontingente
Wer ist von der PPWR betroffen?
Die EU-Verpackungsverordnung betrifft alle Wirtschaftsakteure, die Verpackungen in Verkehr bringen oder verwenden – darunter Hersteller, Lieferanten, Händler, Bevollmächtigte, Importeure und Endvertreiber. Jeder dieser Akteure ist verpflichtet, seine Prozesse und Materialien an die neuen Recyclingstandards anzupassen.
Unser Tipp: Stimmen Sie sich frühzeitig mit uns ab, um Ihre Verantwortlichkeiten klar zu definieren und rechtssicher zu dokumentieren.
Welche Verpackungsarten fallen unter die PPWR?
Die PPWR gilt materialübergreifend – sie betrifft Verpackungen aus Kunststoff, Metall, Glas, Papier, Pappe und Holz.
Für Unternehmen, die Stretchfolien, Verpackungsfolien oder Umreifungsbänder aus PE einsetzen, gelten besonders präzise Anforderungen in Bezug auf Recyclinganteile, Kennzeichnung und Nachweisführung.
Welche Ziele verfolgt die PPWR?
Ziel der EU-Verpackungsverordnung ist es, die Umweltauswirkungen von Verpackungen deutlich zu reduzieren. Verpackungen sollen künftig vollständig recyclingfähig sein, und der Anteil an wiederverwerteten Materialien wird schrittweise erhöht.
Damit wird ein geschlossener Materialkreislauf gefördert und der Einsatz von Primärrohstoffen verringert.
Seit wann ist die PPWR gültig?
Am 16. Dezember 2024 hat der Rat der Europäischen Union die neue Verpackungsverordnung 2025/40 als Teil des Green Deals verabschiedet, wodurch diese final beschlossen wurde.
Die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU fand Ende Januar statt und die Verordnung trat am 11. Februar 2025 in Kraft.
Die Bestimmungen der Verordnung gelten ab dem 12. August 2026.
Fristen: Was gilt für Stretchfolien und Verpackungsfolien aus PE?
Ab dem 12. August 2026
Ab diesem Datum gelten neue Anforderungen an die Rollen und Verantwortlichkeiten der sogenannten Wirtschaftsakteure. Diese müssen im Rahmen ihrer Geschäftsbeziehungen klar definiert und zugewiesen sein. Darüber hinaus dürfen bestimmte Gefahrstoffe in Stretchfolien und anderen Verpackungsfolien aus PE nur noch in sehr begrenztem Umfang enthalten sein. Die Einhaltung der zulässigen Grenzwerte ist durch entsprechende Konformitätserklärungen nachzuweisen.
Ab dem 12. August 2028
Spätestens ab dem 12. August 2028 – oder 24 Monate nach Inkrafttreten der entsprechenden Durchführungsakte – müssen Verpackungen mit einer harmonisierten und gut lesbaren Kennzeichnung zur Materialzusammensetzung versehen werden. Ziel ist es, eine EU-weit einheitliche Erkennung und Sortierung von Verpackungsbestandteilen zu ermöglichen.
Ab dem 1. Januar 2030
Ab 2030 müssen Verpackungen mindestens zu 70 % aus recycelbarem Material bestehen. Für unsere Stretch- und Verpackungsfolien erfüllen wir diese Anforderung bereits heute. Zusätzlich gilt, dass diese Folien ab diesem Zeitpunkt mindestens 35 % Rezyklat enthalten müssen, das aus Kunststoffabfällen aus privaten Haushalten stammt (Post-Consumer Recyclat, kurz PCR).
Ab dem 1. Januar 2040
Die Anforderung an den Rezyklatanteil steigt bis 2040 deutlich: Dann müssen Stretch- und Verpackungsfolien mindestens 65 % PCR-Material enthalten. Auch diese Vorgabe bezieht sich ausschließlich auf Kunststoffrezyklat aus dem Verbraucherkreislauf.
Checkliste: Diese 3 Schritte sichern Ihre Liefer- und Handlungsfähigkeit
Die Zeit drängt – wer seine Ladeeinheiten noch nicht mit PCR-Folie sichert, sollte jetzt handeln. Die neuen Pflichten der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) bringen erhebliche Dokumentations- und Nachweispflichten mit sich, die viele Unternehmen entlang der Lieferkette stark belasten werden.
Unsere Lösung entlastet Sie spürbar und bringt Sie rechtssicher durch den Umstellungsprozess:
Individuelle Beratung bei Ihnen vor Ort: Wir analysieren Ihre aktuelle Anwendung und begleiten Sie persönlich bei der Umstellung auf zertifizierte PCR-Folien.
Technische Unterstützung bei der Integration: Unsere Experten stellen Ihre Stretchanlagen auf die neuen Folieneigenschaften ein – passgenau, prozesssicher und wirtschaftlich.
Lückenlose Dokumentation & Konformitätserklärung: Wir liefern alle erforderlichen Nachweise für Ihre Audit- und Berichtspflichten – vollständig und rechtssicher gemäß EU-Vorgaben.
- Zukunftssicher planen – Engpässe vermeiden: Schon heute ist klar: Die verfügbaren Mengen an PCR-Granulat werden mittelfristig nicht ausreichen. Wer frühzeitig umstellt, sichert sich Materialverfügbarkeit und Preisstabilität.
- Ihr Vorteil: Ihr Unternehmen bleibt lieferfähig, gesetzeskonform – und Ihre Kunden können sich auf Sie verlassen, ohne selbst neue Risiken einzugehen.
Vereinbaren Sie jetzt eine persönliche Beratung, um Ihre Prozesse rechtzeitig und zuverlässig auf die neuen Anforderungen vorzubereiten.